![Ehrenamtlich, verantwortungsbewusst und kompetent- die Bergwächter der Einsatzstelle Reichenau.]()
Durch Prävention und Aufklärung hat die Kärntner Bergwacht über Jahrzehnte dazu beigetragen, dass heute in der Bevölkerung der Natur- und Umweltschutzgedanke fest verankert ist. Einige Umweltsünden geschehen aber immer noch aus Unwissenheit. Zu diesen unbedachten Vergehen gegen die Verordnungen gehören Anschüttungen, Unratablagerungen oder das Plakatieren in der freien Landschaft, aber auch das Pflücken von geschützten Pflanzen sowie das Sammeln von mehr als zwei Kilo Pilzen. Durch aufklärende Gespräche mit den Mitarbeitern der Kärntner Bergwacht werden Missstände bereinigt und Informationslücken gefüllt.
Die Kärntner Bergwacht ist eine Organisation, die vom Land Kärnten mit Landesgesetz
als Aufsichtswachkörper im Natur- und Umweltschutz in der Rechtsform einer „Körperschaft öffentlichen Rechts“
eingerichtet wurde.
Bergwächterinnen und Bergwächter sind Organe der öffentlichen Aufsicht und wurden, um ihre Aufgaben, insbesondere die Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften zum Schutz der Natur- und Umwelt erfüllen zu können, vom Gesetzgeber mit einer Reihe von Befehls- und Zwangsbefugnissen ausgestattet, wie
• Anhalterecht
• Recht zur Feststellung der Identität von Verdächtigen
• Recht zur Durchsuchung von Fahrzeugen und Gepäcksstücken
• Recht zum Betreten von Grundstücken
• Beschlagnahmungsrecht
• Festnahmerecht
• Einheben von Sicherheitsleistungen
• Ermächtigung Organmandate (OM) einzuheben
Sie sind als „Beamte“ im Sinne des Strafgesetzbuches anzusehen und genießen in Ausübung ihres Dienstes den besonderen Schutz, den das Strafgesetzbuch und das Sicherheitspolizeigesetz für Beamte festgelegt haben.